Allgemeine Geschäftsbedingungen  17.01.2012

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die NORDCOMP-Vertrieb Rolf Schröder GmbH

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Alle Angaben z. B. in Prospekten, Leistungsbeschreibungen sowie sonstigen Werbematerialien sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

Änderungen des Auftrages bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, wenn der Liefergegenstand dadurch nicht verschlechtert und die Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.

2. Lieferung, Lieferzeit und Lieferverzug

Die Lieferzeit wird mit der Auftragsbestätigung festgelegt und gilt eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware den Betrieb / Lager verlassen hat oder bei Abholung die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

Die Lieferfrist beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung oder Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich.

3. Richtige und rechtzeitige Belieferung vom Vorlieferanten ist vorbehalten.

Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die den Umständen des Falles, auch durch zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Dies gilt für alle Umstände die bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eintreten - zum Beispiel: Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe. Das gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung.

Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit, beispielsweise mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Sofern Vertragsinhalt - auch - die Lieferung, Erstellung oder Anpassung von Software ist, gilt eine Nachfrist als dann zwischen den Parteien als angemessen vereinbart, wenn diese mindestens 6 Wochen beträgt.

Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten, kann aber in keinem Falle Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch auf Lieferung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Preise

Preis gelten als verbindlich vereinbart. Erhöhen sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei erheblicher Veränderung das Auftragsgegenstandes können wir von der Lieferung und Leistung zurücktreten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung von Schäden, die ihm daraus entstehen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung für ihn unzumutbar ist. Vorleistungen, die wir nachweislich erbracht haben, müssen Vergütet werden.

4. Zahlung

Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Sofern eine vereinbarte Zahlungsbedingung einen Skontoabzug unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht, so wird dieser nur gewährt, wenn nicht im Zeitpunkt der Zahlung andere Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen unbeglichen sind. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Kundens nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

5. Gefahrübergang, Versand und Fracht

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Betriebes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

6. Entgegennahme und Annahmeverzug

Nimmt der Kunde eine Lieferung oder Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 10 Tagen setzen mit der Erklärung, das wir nach Ablauf der Nachfrist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Sofern wir Schadensersatz verlangen, so beträgt dieser 50% der vereinbarten Vergütung für die nicht entgegengenommene Lieferung oder Leistung, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kundens, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für uns.

Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kundens freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung

Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Schäden, die sich aus mangelhafter Lieferung ergeben, ist die Haftung ausgeschlossen. Für weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nicht. 

Im Falle der Softwareerstellung wird das Recht des Anwenders auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach § 633 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern die gelieferte Ware (Hardware oder Software) zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an uns zurückzugeben ist, treffen den Anwender die hierfür anfallenden Transportkosten. Bei der Erstattung des Kaufpreises ist der bereits erbrachte Nutzen für den Kunden und der Wertverfall angemessen zu berücksichtigen.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich dadurch nicht. Sofern zum Vertragsinhalt gebrauchte Produkte gehören, ist hinsichtlich dieser jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelbeseitigung

Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen. Bei gelieferter Software insbesondere auch im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen.

Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen uns innerhalb weiterer 8 Werktage mittels eingeschriebenen Briefs gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Mängelrüge hinsichtlich von uns gelieferter Software, uns diejenigen Daten auf unseren Wunsch hin zu überlassen, die für eine Reproduktion des gerügten Mangels erforderlich sind.

Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt werden.

Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10. Haftung

Für Schäden, die sich aus der Verwendung der Waren und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften ergeben, haften wir nicht. Die Haftung des Kunden für sein anfängliches Unvermögen wird auf die Höhe des vereinbarten Kaufpreis, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Hard- und Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.

Für Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die oben genannte Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.

Eine Haftung für Datenverlust übernehmen wir nicht. Der Schaden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.

11. Leistungsverweigerungs-, Zurückbehaltungs- und Aufrechungsrecht

Sind Gegenansprüche des Kunden von uns anerkannt bzw. sind diese gerichtlich festgestellt, so kann der Kunde mit seinen Gegenansprüchen gegenüber unseren Ansprüchen aufrechnen, bzw. seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten. Liegen die Fälle der Anerkennung von Gegenansprüchen durch uns bzw. deren gerichtliche Feststellung nicht vor, kann der Kunde wegen seiner Gegenansprüche seine Leistung nicht verweigern oder sie zurückhalten sowie mit ihnen aufrechnen.

12. Geltung der DIN-Normen

Für die Einhaltung der DIN-Normen haften wir nicht. Entstehen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen nur, wenn dies ausdrücklich Bestandteil des Auftrages war und dies schriftlich vereinbart wurde.

Wird eine DIN-Norm nach Vertragsabschluß, aber vor der Fertigstellung des Programms geändert, sind wir im Rahmen des Zumutbaren gehalten, die Anforderungen der neuen Norm zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen der Programmierarbeiten sowie umfangreiche Programmänderungen müssen wir nicht vornehmen, soweit dies nur durch einen nicht unerheblichen zeitlichen oder finanziellen Mehraufwand zu erreichen ist.

13. Abtretungsverbot

Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte aus mit uns geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abgetreten werden.

14. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten, die für die Auftragsabwicklung und die Geschäftsbeziehung erforderlich sind, in machinenlesbarer Form speichern und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten.

15. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen

Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.

An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

16. Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von uns erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn wir hierfür unsere schriftliche Zustimmung erteilen.

17. Nichtigkeitsklausel

Die Nichtigkeit einer einzelnen Bestimmung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18. Rechtswahl

Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

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